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Barttrimmer im Test

Bärte liegen sehr im Trend, und unser Leitfaden für Bartschneider zeigt Ihnen die besten Werkzeuge für ihre Pflege. Schließlich gibt es kaum eine Grenze für ihre Länge und Dichte, aber sie sollten gepflegt aussehen und trotzdem Individualität vermitteln. Zudem ist ein gepflegter Bart heute ein Modesymbol für Männer. Es ist klar, dass es eine schwierige Frage ist, ob und welcher Bartschneider die beste Arbeit leistet. Aber wir haben einen umfassenden Leitfaden zu allen Aspekten des Kaufs eines Bartschneiders geschrieben.

Der Philips Bartschneider BT 5200 überzeugt im Barttrimmer Test durch viele Details. Diese wurden alle im Bartschneidertest positiv bewertet. Er verfügt über eine Batterieanzeige. Siebzehn verschiedene Längeneinstellungen. Entsprechend von 0,4 mm bis 10 mm. Sehr leicht zu reinigen. Der Bartschneider ist vollständig waschbar. Einfach den Schneidkopf unter fließendem Wasser reinigen – fertig. Seine Akku-Ladezeit beträgt nur eine Stunde. So können Sie mit einem voll aufgeladenen Akku eine Stunde lang Ihren Bart ohne Kabel schneiden. Auch ein Kabelbetrieb ist mit diesem Gerät möglich. Zum Lieferumfang gehört auch eine Reinigungsbürste. Der Bartschneider wird in elegantem Schwarz geliefert.

Schließlich wurde der Philips BT9290/32 Präzisions-Barttrimmer im Bartschneidetest hoch gelobt. Das heißt, der Grund dafür ist die Lasertechnologie, mit der dieses Gerät arbeitet. Schließlich liefert es hervorragende Ergebnisse.
Dadurch kann mit diesem Trimmer auch das Haar auf dem Kopf perfekt geschnitten werden. Sichere und symmetrische Ergebnisse werden durch die Lasertechnologie erzielt, die ihresgleichen sucht.

Auch die Schnittlängen können in 17 Stufen von 0,4 mm bis 7 mm eingestellt werden.
Mit zwei Trimmern können alle speziellen Anforderungen erfüllt und optimale Ergebnisse erzielt werden.
Dagegen sorgen ein Bart und ein Präzisionskamm für eine hervorragende Leistung des Geräts.
Außerdem gibt es eine LED-Anzeige, die die gewählte Längeneinstellung anzeigt. Abgerundete Enden der Klingen reduzieren Hautirritationen.
Trotzdem sind die Klingen durchgehend selbstschärfend. Dies macht den Philips BT9290/32 Precision Bart Styler entsprechend wartungsfrei. Deshalb wurde er von unserem Team aus dem Bartschneidetest hoch gelobt.

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NEIN zu Studiengebühren

Genau wie einige Studentenorganisationen hat sich das Jugendparlament mit der Frage beschäftigt, ob man für den Zugang zur Bildung bezahlen sollte.

Das Jugendparlament ist auf die Position der UNEL gestoßen, die bei den Jugendparlamentariern auf große Zustimmung gestoßen ist.

In der vorliegenden Entschließung fordert das Jugendparlament daher seinen Präsidenten auf, diese Position der Regierung zu unterbreiten, wobei es feststellt, dass das Jugendparlament sich in der Frage der Einschreibegebühren an der Universität Luxemburg der UNEL anschließt und seine Meinung teilt.

Die Gerüchte der letzten Wochen haben sich also bewahrheitet: Die Universität Luxemburg (Uni.lu) wird ihre Einschreibegebühren für das Sommersemester 2011 verdoppeln. Die UNEL verurteilt diesen Schritt und ist besorgt über den Zynismus, mit dem die Universitätsleitung diese Erhöhung verteidigt. Denn die Argumentation legt nahe, dass die Einschreibegebühr de facto zu einer Studiengebühr wird. UNEL bekräftigt all dies, indem sie weiterhin für eine Revision des rechtlichen Rahmens von Uni.lu kämpft.

Bildung als öffentliches Gut

Für UNEL ist Bildung ein öffentliches Gut, zu dem jeder freien Zugang haben sollte. Wie u.a. im Sozialpakt der Vereinten Nationen festgehalten, ist die Freiheit des Studiums eine wichtige Grundvoraussetzung für ein demokratisches Hochschulsystem. Die UNEL ist diesen Werten voll und ganz verpflichtet, da die Erfahrungen im Ausland deutlich gezeigt haben, dass Gebühren das Studium unnötig erschweren.
“400 € pro Jahr ist nicht viel” .
In der Pressemitteilung der Uni.lu wird das typische Argument, dass 400 € pro Jahr nicht so viel sei, wieder aufgegriffen. Es mag sein, dass für viele Studenten 400 € eine erschwingliche Summe ist. Aber mit dem gleichen Argument könnte man für ein Jahr im “Lycée” 400 € verlangen oder die Dienste der Feuerwehr an eine Gebühr binden. Beides wird jedoch nicht passieren, da sowohl Sicherheit als auch Bildung öffentliche Güter sind und daher von der Gesellschaft durch den Staat bereitgestellt werden. Die Frage der Finanzierung kann daher nur durch ein gerechtes Steuersystem gelöst werden. Es handelt sich also um eine Grundsatzentscheidung: Studiengebühren oder freier Zugang?

Studiengebühren oder Anmeldegebühren?

Die Unterscheidung zwischen Studien- und Einschreibegebühren ist nicht nur eine Frage der Semantik. Immatrikulationsgebühren sind reine Verwaltungsgebühren, die erhoben werden, um die Einschreibung (oder Rückmeldung) des Studierenden zu dokumentieren. Diese Gebühr ist daher relativ niedrig und symbolisch. Die Logik der Studiengebühren sieht den Studenten jedoch als einen Kunden, der für die Dienstleistungen der Universität bezahlt.
Die Argumentation von Uni.lu beweist, dass die Einschreibegebühr in den Köpfen der Universitätsleitung längst zu einer Studiengebühr geworden ist. In der Pressemitteilung von Uni.lu wird beispielsweise die Einschreibgebühr von 200€ direkt mit den 500€ Studiengebühren in Deutschland verglichen (die Einschreibgebühren in Deutschland betragen jedoch nur etwa 40-60€, je nach Bundesland). Abgesehen von dieser Verwirrung deutet die Tendenz der schrittweisen Erhöhung auch darauf hin, dass Uni.lu die Anmeldegebühren als Studiengebühren missbraucht.
Völlig falsch ist auch die Aussage, dass es nur in Österreich keine Studiengebühren gibt. Neben Österreich erheben Dänemark, Griechenland, Island, Litauen, die Slowakei, Finnland, Schweden, Zypern, Norwegen, Malta und die meisten deutschen Bundesländer keine Studiengebühren. Also ein nein für die Bremen Studiengebühren.

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Solidarität mit den streikenden studentischen Beschäftigten in Berlin!

Die Landes-ASten-Konferenz Hessen (im Folgenden LAK Hessen genannt) bekundet ihre Solidarität mit den streikenden Studentenarbeitern in Berlin und unterstützt ihre Forderungen.

Nach dem Scheitern der Verhandlungen über den Tarifvertrag für berufstätige Studierende der Berliner Hochschulen (TV Stud. Berlin) am 11. Dezember 2017 traten vom 23. bis 25. Januar 2018 rund 1000 Beschäftigte in einen Warnstreik.

Da es bisher kein besseres Angebot der Hochschulen gab, müssen sie auch während der laufenden Streiks weiter Druck ausüben, um die Forderungen nach einer Erhöhung des Stundenlohns auf 14 Euro und die dynamische Anpassung der Löhne an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst durchzusetzen. Die letzte Lohnerhoehung fand vor 17 Jahren in Berlin statt. Seitdem liegt der Standard-Stundenlohn für studentische Hilfskräfte in Berlin bei 10,98 Euro (TV Stud. II, 2013 [1986; 2001]).

Die Arbeit der studentischen Hilfskräfte in Lehre, Forschung und in den Serviceeinrichtungen der Universität wird weder monetär noch menschlich geschätzt, als selbstverständlich vorausgesetzt und damit unsichtbar gemacht – auch wenn angestellte Studierende unverzichtbare Arbeit leisten. Sie arbeiten beispielsweise als Tutoren, leiten (wissenschaftliche) Praktika und Übungen, unterstützen Professoren bei der Organisation und Durchführung von Lehrveranstaltungen und vieles mehr. In Bibliotheken, Forschungszentren und auch in Teilen der Verwaltung übernehmen studentische Hilfskräfte einen großen Teil der Aufgaben und halten die Universität am Laufen.

Obwohl viele berufstätige Studierende oft von den Arbeitsplätzen an der Universität leben und manchmal ihr gesamtes Studium durch mehrere Jobs finanzieren müssen, werden die Arbeitsplätze der studentischen Hilfskräfte oft nicht als Angestellte, sondern nur als billige Zeitarbeitskräfte angesehen und sind daher rechtlich viel weniger abgesichert und unterstützt. Dennoch ist klar, dass gute Arbeitsbedingungen elementar für eine gute Lehre und ein gutes Studium sind und dass die Prozesse der Berliner Streiks die notwendige personalpolitische Kehrtwende in der Wissenschaft nur virulent machen.

Alarmierend ist, dass Berlin derzeit das einzige Bundesland mit einem Tarifvertrag für studentische Mitarbeiter ist. Die studentischen Hilfskräfte an hessischen Hochschulen und in anderen Bundesländern können Lohnerhöhungen nur durch Senatsanträge durchsetzen, denn die studentischen Vertreter sind auf den guten Willen der Hochschulpräsidenten und Senatoren angewiesen, die die Löhne einseitig und von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich festlegen. Derzeit liegen die Stundenlöhne für studentische Hilfskräfte an hessischen Hochschulen zwischen 8,84 € und 11,60 € (GEW Studis, Hochschulzeitung, 12/2017).

Ein guter Abschluss des Tarifvertrages würde auch die Verhandlungsposition der studentischen Hilfskräfte in anderen Bundesländern stärken! Wir fordern daher die Leitungen der Berliner Hochschulen auf, ihre Blockadehaltung aufzulösen und den Forderungen der studentischen Hilfskräfte nachzukommen. Wir wünschen unseren Kollegen und Kommilitonen in Berlin viel Kraft und Ausdauer und danken ihnen für ihre Bemühungen um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle studentischen Hilfskräfte bundesweit! Als LAK rufen wir auch alle Studierenden auf, sich mit den Streikenden zu solidarisieren und sie nach ihren Möglichkeiten zu unterstützen!

Wir verurteilen nachdrücklich die Präsenz der Polizei auf dem Campus, die von den Präsidien systematisch als Mittel der Einschüchterung eingesetzt wird. Zu Beginn der ersten Wochen des Streiks versuchte die Universitätsleitung, die Streikenden einzuschüchtern, und erklärte den Streik für illegal. Die Kontinuität und Zunahme der Polizeipräsenz an den deutschen Hochschulen – auch hier in Hessen – ist alarmierend, da sie die erkämpften bürgernahen demokratischen Beteiligungsmechanismen und -räume bedroht.